Allgemeine Geschäftsbedingungen STEGIOS UG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

STEGIOS UG

 

Stand: 31.06.23

 

ALLGEMEINER TEIL

 

  • Geltungsbereich

 

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Unternehmern („Auftraggeber") und der STEGIOS UG und mit dieser gemäß §§ 15 ff. AktG analog verbundenen Gesellschaften („Auftragnehmerin") über die Erbringung von verschiedenen Serviceleistungen zur Verbesserung der Onlinepräsenz des
  • Die Auftragnehmerin widerspricht ausdrücklich der Einbeziehung etwaiger Bedingungen des Auftraggebers, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren schriftlich eine abweichende Regelung.
  • Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern gemäß §§ 310 Abs. 1, 14

 

2                    Vertragsschluss

 

  • Nachdem der Auftraggeber sein Interesse an einer individuellen Dienstleistung gegenüber der Auftragnehmerin telefonisch, per E-Mail oder auf sonstigem Weg übermittelt hat, erstellt die Auftragnehmerin einen Vertrag für den Auftraggeber und übermittelt ihm dieses per E-Mail in Textform sowie durch Übersendung eines Links, durch dessen Betätigung der Auftraggeber zu einem Formular geleitet wird, in welchem die Parameter des Vertrages aufgeführt
    • Bei individuellen Verträgen sind die Kontaktdaten des Auftraggebers neben den wesentlichen Parametern des Vertrages bereits hinterlegt, sodass er die Auftragsannahme lediglich durch Klick auf den Button „Unterschreiben“, der sodann erfolgenden Leistung einer digitalen Unterschrift und dem anschließenden Klick auf den Button „Unterschreiben“ bestätigt
    • Alternativ kann der Auftraggeber die Angebote nach Ziffer 2.1.1 durch Annahmeerklärung per E-Mail
    • Soweit die Beauftragung per E-Mail oder Telefon eingeht, gilt diese ebenfalls als Angebot der Auftragnehmerin gegenüber. Auf gleichem Weg kann der Auftraggeber das Angebot der Auftragnehmerin auch annehmen. Die Vertragsannahme erfolgt durch Zusendung des Vertragstextes. Der Vertragstext wird dem Auftraggeber per Post oder E-Mail zugesandt und durch die Auftragnehmerin
  • Grundlage für das Tätigwerden der Auftragnehmerin und Vertragsbestandteil ist neben dem Auftrag, seinen Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen auch ein ggf. erfolgtes Briefing des Auftraggebers. Wird dieses mündlich erteilt, erstellt die Auftragnehmerin über dessen Inhalt einen Kontaktbericht, der dem Auftraggeber innerhalb von 3 Werktagen nach der Besprechung per E-Mail übersandt wird. Der Kontaktbericht wird Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber diesem nicht innerhalb von 2 weiteren Werktagen nach Übersendung widerspricht. Auch der Kontaktbericht wird durch die Auftragnehmerin
  • Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag oder des Vertrags selbst auf Dritte bedarf der Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei. Die Auftragnehmerin ist aber ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag

sowie den Vertrag selbst auf ein verbundenes Unternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG analog zu übertragen.

  • Soweit der Auftraggeber selbst im Auftrag eines Dritten handelt, hat der Auftraggeber dies der Auftragnehmerin bei Vertragsschluss anzuzeigen und zu versichern, entsprechend vom Dritten bevollmächtigt zu sein, sowie auf Verlangen der Auftragnehmerin einen schriftlichen Nachweis über die Bevollmächtigung zu

 

3                    Leistungsumfang und Änderungswünsche des Auftraggebers

 

  • Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils im Vertrag enthaltenen Leistungsbeschreibung. Die Auftragnehmerin ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar
  • Die Auftragnehmerin bietet hierbei insbesondere die folgenden Serviceleistungen an, die der Auftraggeber je nach Auftrag in Kombination oder als einzelne Leistung beauftragt:

 

  • Online-Werbung: Durchführung von Werbemaßnahmen, insbesondere in Form von Facebook-/Instagram Werbung (ggfs., einschließlich Erstellung von dazugehörigen Werbemitteln)
  • Google Ads-Werbung: Konzipierung, Erstellung und Optimierung von Google Ads Werbekampagnen des Auftraggebers
  • Suchmaschinenoptimierung: Analyse und Bearbeitung des Internetauftritts des Auftraggebers mit dem Ziel, eine bessere Positionierung in Suchmaschinen zu erreichen bzw. zu erhalten
  • Onlineauftritt: Erstellung, Bearbeitung/Pflege und Hosting der Webseite, Server/vServer/Reseller Hosting und/oder von Social Media Profilen des Auftraggebers

 

 

Die hierbei vertrag spezifischen durch die Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den einzelnen Verträgen, deren Anlagen und etwaigen Leistungsbeschreibungen.

  • Die beschriebenen Eigenschaften der Leistung werden nur im Rahmen der notwendigen Gestaltungsfreiheit zugesichert, die der Zielerreichung des Auftraggebers angemessene spezifische künstlerisch-kreative Leistungseigenschaften
  • Vom Auftraggeber nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen werden nicht Vertragsbestandteil und können nur Gegenstand einer neuen Vereinbarung sein. Ein Änderungsverlangen liegt unter anderem vor, wenn der Auftraggeber Anforderungen an den Leistungsgegenstand stellt, die bisher noch nicht vereinbart waren (Änderungsverlangen). Ein Änderungsverlangen ist grundsätzlich schriftlich oder per E-Mail an die Auftragnehmerin zu richten. Jeder Mehraufwand, der durch das Änderungsverlangen entsteht, ist gesondert zu vergüten. Die Höhe der gesonderten Vergütung teilt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber nach Prüfung des Änderungsverlangens mit und bestimmt eine Frist zur Annahme. Kommt es innerhalb der von der Auftragnehmerin benannten Frist zu keiner Einigung, bleibt es bei der ursprünglichen Vereinbarung. Für den Fall, dass der durch das Änderungsverlangen entstehende Mehraufwand die Einhaltung ursprünglich vereinbarter Fristen behindert, weist die Auftragnehmerin den Auftraggeber darauf Die Vertragsparteien werden in diesem Fall eine Anpassung der ursprünglich vereinbarten Fristen vereinbaren. Erzielen die Vertragsparteien trotz des vereinbarten Änderungsverlangens keine Einigkeit über die Verschiebung der ursprünglich vereinbarten Fristen, ist die Auftragnehmerin einseitig berechtigt, eine angemessene Frist festzulegen.
  • Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der vom Auftraggeber beauftragten Leistungen, vor allem in Bezug auf urheber-, marken-, kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Verletzungen, sowie die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Kennzeichen und Marken, ist vom Leistungsumfang nicht umfasst. Im Falle einer abweichenden individuellen Vereinbarung hat der Auftraggeber die zusätzlich entstehenden Kosten zu tragen. Die Auftragnehmerin ist ebenfalls nicht verpflichtet, etwaige in den Leistungsgegenständen enthaltenen, vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des

Auftraggebers auf ihre Richtigkeit oder vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Inhalte (z.B. Bilder, Texte) rechtlich auf deren Zulässigkeit zu überprüfen. Entsprechend gilt dies für seitens des Auftraggebers freigegebene Texte und Inhalte, insbesondere schuldet die Auftragnehmerin keine Überprüfung auf Rechtsschreibfehler oder Korrektur von Inhalten.

  • Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website sowie einer Unternehmensseite in sozialen Netzwerken rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Impressumpflicht nach § 5 TMG; Informationspflichten nach den §§ 312 c und e (Fernabsatz und Elektronischer Geschäftsverkehr); Prüfpflichten bei Linksetzungen und Inhalte von Forendiskussionen, Blogs und Chaträumen; Pflichten zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften sowie zur Wahrung von Urheber- und Markenrechten

 

4                    Leistungen von Drittanbietern

 

  • Muss die Auftragnehmerin zur Erfüllung von Aufträgen Verträge mit Drittanbietern (bspw. sozialen Netzwerken, Software-Lizenzen, Anbietern von Webspace) schließen, dann erfolgt dies ausschließlich im Namen und in Vertretung des
  • Die Auftragnehmerin erstellt eine Liste der zur Erfüllung des Auftrags notwendigen Fremdleistungen und legt sie dem Auftraggeber mit einem Kostenvoranschlag zur Freigabe vor. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, diese Leistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Auftragnehmerin hierzu Vollmacht zu erteilen, sofern die Freigabe erfolgt ist und stellt die Auftragnehmerin im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten
  • Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung der Auftragnehmerin geschlossen werden müssen, sind die ihr damit verbundenen Kosten vom Auftraggeber zu erstatten mit einer Frist von 2 Wochen.
  • Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewähr für die Verbindlichkeit eines Kostenvoranschlags oder die Sach- und Rechtsmängelfreiheit der Fremdleistungen
  • Sofern externe Dienste zur Einbindung in die Website genutzt werden (bspw. GoogleMaps, Youtube) gelten die Nutzungsrechte der externen Dienstleister uneingeschränkt.

 

5                    Leistungen der Auftragnehmerin

 

  • Die von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag sowie ggfs., aus den entsprechenden Leistungsbeschreibungen, die unter https://login.stegios.de/knowledge-base einsehbar
  • Die Leistungspflicht der Auftragnehmerin beginnt erst nach vollständigem Eingang des vereinbarten Honorars / der 1. Rate, abhängig von der gewählten
  • Bei Online-Werbemaßnahmen schuldet die Auftragnehmerin je nach Auftrag die Schaltung von Werbemitteln auf von mit dem Auftraggeber verbundenen Vermarktungsunternehmen oder von Google vermarkteten Online-Medien Dritter (Desktop-/Mobilewebsites, Apps) sowie auf Youtube, Facebook und/oder Instagram. Geschuldet ist hierbei lediglich die Auslieferung der vereinbarten Art und Anzahl von Werbemitteln mit den im Auftrag vereinbarten Parametern/Konkretisierungen (Targeting, Channelauswahl ).
    • Soweit nicht explizit im Auftrag anders bestimmt, besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf eine bestimmte Platzierung der Werbemittel auf bestimmten Websites im vereinbarten Umfeld/Channel und auf eine bestimmte Dauer der Werbemitteleinblendung. Ebenfalls kann kein Konkurrenzausschluss gewährt werden. Die Auftragnehmerin garantiert hierbei keine bestimmte Anzahl von Unique Usern (Einzelnutzern), Visits (Besuchen auf einer Domain/einem Social Media Profil), Page Impressions (Sichtkontakte je Website), Adlmpressions (Sichtkontakt je Werbemittel auf der Website), AdViews (Aufrufe der Internetseite/Social Media Profil, auf die das betreffende Werbemittel geschaltet ist), AdClicks

(Anklicken des geschalteten Werbemittels) oder eine bestimmte AdClick Rate (Verhältnis von AdViews und AdClicks).

  • Soweit die für einen bestimmten Zeitraum vereinbarte Anzahl an Adlmpressions (z.B. Adlmpressions pro Einmalkampagne, Adlmpressions pro Monat) nicht erreicht wird, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Laufzeit der Kampagne entsprechend zeitlich zu verlängern.
  • Die Ermittlung der generierten Vergütungseinheiten (Adlmpressions) erfolgt ausschließlich durch Kampagnenreports, die mittels des von der Auftragnehmerin bzw. des durchführenden Vermarkters verwendeten Ad-Servers erstellt werden. Da es durch das erforderliche Zusammenspiel mehrerer technischer Systeme zu Zähldifferenzen kommen kann, können abweichende eigene Erkenntnisse und Zählungen des Auftraggebers für Korrekturen des Kampagnenreports nicht unmittelbar herangezogen
  • Die Auftragnehmerin behält sich vor, die Schaltung oder Auslieferung von Werbemitteln jederzeit abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn Hinweise darauf vorliegen, dass diese Werbemittel oder die Zielseiten, auf die die jeweiligen Werbemittel verweisen, rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen könnten oder die Schaltung oder Auslieferung den Interessen der Vermarkter/Publisher (insbesondere von diesen vorgegebenen Werberichtlinien) oder den Interessen der Auftragnehmerin selbst nicht entspricht. Dies gilt auch dann, wenn die betreffenden Werbemittel bereits geschaltet worden sind. Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber über die Nichtschaltung der Werbemittel unter Angabe der Gründe unverzüglich
  • Bei Google Ads-Werbemaßnahmen schuldet die Auftragnehmerin je nach vereinbartem Umfang neben der Verwaltung des vereinbarten GoogleAds Tagesbudgets, die Erstellung eines GoogleAds-Kontos und falls bereits ein GoogleAds Konto besteht nur die laufende Änderung/Anpassung des erstellten bzw. bestehenden Kontos mit dem Ziel der Optimierung (d.h. einer Verbesserung der Key-Performance-Werte wie z.B. Anzeigenrang, Klickrate). Die Auftragnehmerin kann jedoch keine Gewähr für eine tatsächliche Optimierung geben, da der Erfolg der ergriffenen Optimierungsmaßnahmen von einer Vielzahl sich stetig ändernder Faktoren (z.B. Google Algorithmus, Maßnahmen von Wettbewerbern etc.) abhängt. Nach Ende der Vertragslaufzeit wird, soweit das GoogleAds Konto von der Auftragnehmerin erstellt wurde, das Konto geschlossen. Ein bereits bestehendes Konto der Auftragnehmerin wird wieder auf den Ausgangszustand vor Auftragsbeginn zurückgestellt und das alleinige Zugriffsrecht an den Auftraggeber zurückgegeben.
  • Bei Suchmaschinenoptimierung schuldet die Auftragnehmerin die Bearbeitung bzw. Erstellung der Webseite des Auftraggebers mit dem Ziel, dass diese Erstellung/Änderungen dazu führen, dass die Webseite in der Suchmaschine Google zu hohen Positionen in der Ergebnisliste bei bestimmten Suchbegriffen führt („Optimierungsmaßnahmen“). Die Parteien stimmen dafür zu Anfang des Vertrags die angestrebten Ziele (definierten Suchbegriffe/Suchbegriffskombinationen) ab und die Auftragnehmerin teilt dem Auftraggeber die geplanten Optimierungsmaßnahmen im Rahmen eines persönlichen Vertrages Sollte dies nicht mitgeteilt oder festgehalten werden, handelt die Auftragsnehmerin nach besten gewissen für den Auftraggeber.
    • Das persönliche Angebot kann sich jedoch aus verschiedenen Gründen (z.B. Änderung des Google Algorithmus, Änderung des Wettbewerbsumfelds des Auftraggebers, Umplanung nach Absprache etc.) jederzeit ändern. Ob und in welcher Art und Weise Änderungen vorgenommen werden, steht dabei im alleinigen Ermessen der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, sämtliche in der Leistungsbeschreibung bzw. im persönlichen Vertrag aufgeführten Leistungen vorzunehmen. Je nach vereinbartem Budget und Änderung der Umstände kann sich die prognostizierte Dauer für zunächst geplante Maßnahmen, deren Bedeutung und somit deren Reihenfolge ändern und ggf. zunächst geplante Maßnahmen im Rahmen des avisierten Zeitrahmens/Budget auch ganz
    • Die Auftragnehmerin wird dabei im besten Wissen und Gewissen zum Wohle des Auftraggebers nach dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik entsprechend der aktuellen Umstände ihre Aufgabe ausführen.
    • Sie kann jedoch aus den oben aufgeführten Gründen keine Gewähr dafür übernehmen, dass die veranlassten Maßnahmen zu einer (dauerhaften) Aufnahme Verbesserung der

Webseite des Auftraggebers in den Google-Suchlisten führt. Die Auftragnehmerin wird dem Auftraggeber die an der Webseite geplanten Textänderungen vorab in Textform mitteilen. Soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von 1 Woche widerspricht, gelten diese als freigegeben. Eine spätere Rücknahme der Änderung bleibt möglich.

  • Bei der Erstellung, Pflege und dem Hosting von Onlineauftritten schuldet die Auftragnehmerin je nach Vereinbarung die Erstellung von Webseiten und/oder Social Media Auftritten im vereinbarten Umfang entsprechend des Briefings und Beistellung von Materialien durch den Auftraggeber und deren technische Pflege sowie ggfs. die Vornahme von Änderungen während der vereinbarten Laufzeit. Ebenfalls erbringt die Auftragnehmerin je nach Vereinbarung Hosting Leistungen, die Erstellung einer Wunschdomain (soweit Wunsch (budget-)technisch möglich) und/oder Umzug einer Domain. Nicht geschuldet sind jedoch per se die 5.3 bis 5.5 aufgeführten Leistungen, außer es wurde explizit zwischen den Parteien vereinbart. Ebenso werden, sofern nicht anders im Vertrag / Angebot geregelt Domains im Namen der „Auftragnehmerin“
    • Soweit im Vertrag die „Laufzeit” definiert ist für eine Webseite, erstellt, pflegt und hostet die Auftragnehmerin die Webseite entsprechend der vertraglichen Vereinbarung. Der Auftraggeber erhält jedoch kein Nutzungs- und Zugriffsrecht auf die Webseite. Inhaber der Domain ist die Auftragnehmerin. Diese ist berechtigt, nach Vertragsende die Webseite abzuschalten. Eine Übergabe der Webseite/Domain an den Auftraggeber nach Vertragsende ist nicht Bestandteil des
    • Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, nach Vertragsende die Website zu erwerben. Dies umfasst lediglich die Möglichkeit zum Erwerb der reinen Website ohne Hosting und Pflege. Der Preis für den Erwerb der Website ist nicht in dem Vertragsentgelt mitinbegriffen. Die Auftragnehmerin er-stellt hierzu ein gesondertes Angebot. Dem Auftraggeber bleibt es freigestellt, dieses Angebot binnen einer Frist von (14 Tagen?) anzunehmen. Nach Ablauf der Frist kann die Auftragnehmerin ein neues Angebot zum Erwerb der Website unterbreiten.
    • Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Backups und oder Datensicherungen für den Auftraggeber durchzuführen oder bereitzuhalten, es sei denn, der individuelle Vertrag sieht eine andere Regelung
    • Der Auftraggeber räumt der Auftragnehmerin, bei der Pflege einer Webseite / Onlinepräsenz, eine Zeit von bis zu 4 Wochen ein, die Inhaltspflege zu tätigen.

 

6                    Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Auftragnehmerin alle Unterlagen, Materialien, Zugriffsrechte und sonstigen Informationen, die zur Erfüllung des Auftrags/Vertrages notwendig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. In der Regel ist mit der Rechtzeitigkeit ein Zeitraum von 14 Tagen gemeint, sofern keine kürzere Frist zur Leistungserbringung vereinbart wurde. Er übermittelt diese in der mit der Auftragnehmerin abgesprochenen Form. Fehlen konkrete Absprachen über die Form, stellt der Auftraggeber sie sowohl in gedruckter als auch elektronisch in einem üblichen Speicherformat zur Verfügung. Die Mitwirkungspflicht wäre sofort ab „Vertragsstart“ fällig.
  • Bezüglich der von ihm zu erbringenden Mitwirkungs-/Beistellpflichten erhält der Auftraggeber nach Vertragsschluss von der Auftragnehmerin telefonisch, per Ticketsystem oder per E-Mail eine entsprechende Anleitung und Erklärung sowie bei vom Auftraggeber beizustellenden Materialien/Werbemitteln die erforderlichen technischen Vorgaben sowie die Information, wohin diese innerhalb welcher Frist zu mitzuteilen bzw. zu übermitteln
  • Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Unterlagen und Materialien, die er der Auftragnehmerin zur Verfügung stellt, frei von Rechten Dritter sind. Er hat die Auftragnehmerin von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht Diese Verpflichtung entfällt nur dann, wenn der Auftraggeber den Nachweis erbringt, dass ihn insoweit kein Verschulden trifft. Der Auftraggeber überträgt der Auftragnehmerin die einfachen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an diesen Inhalten einschließlich das Recht zur Unterlizenzierung im erforderlichen Umfang, der zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses notwendig ist. Dass der Auftragnehmerin eingeräumte

Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentliche Wiedergabe, die öffentliche Zugänglichmachung und Sendung der Inhalte.

  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Angaben wahrheitsgemäß vorzunehmen und diese selbstständig und sorgfältig auf Fehler zu überprüfen. Die Auftragnehmerin ist nicht zur Überprüfung der Angaben verpflichtet. Finden sich in den Angaben für Jedermann erkenntliche Wider-sprüche und sind diese Widersprüche der Auftragnehmerin aufgefallen, so kann die Auftragnehmerin den Auftraggeber auf diese Widersprüche hinweisen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen und trägt dafür Sorge, dass die von ihm für Online-Werbemaßnahmen bereitgestellten Werbemittel keine rechtswidrigen Inhalte enthalten oder auf solche verlinken. Hierunter gefasst sind sämtliche Inhalte und Werbemittel, welche gegen geltende Gesetze, wie die Bestimmungen des Strafgesetzbuches, des Betäubungsmittelgesetzes, des Arzneimittelgesetzes, des Waffengesetzes, gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung und andere geltende Gesetze verstoßen. Der Auftraggeber ist zur Prüfung und Freigabe des erstellten Entwurfs der beauftragten Kreativleistung (Werbemittel, Webseiten/Social Media Accounts, Textbeiträge etc.) verpflichtet, soweit dieser im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Erklärt der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung eines im Wesentlichen vertragsgemäßen Entwurfs, ob er diesen freigibt oder die Freigabe verweigert bzw. noch Änderungen wünscht, gilt die Freigabe als erteilt. Dies gilt auch dann, wenn ihm vertraglich noch Änderungs- und Korrekturrunden zustehen würden.
  • Soweit der Auftraggeber zur Durchführung von Online-Werbemaßnahmen z.B. Google Ads Maßnahmen verpflichtet ist, eine Zielseite (Webseite oder Social Media Accounts) zu nennen, auf welche das Werbemittel verweist und dieser Pflicht nicht fristgemäß nachkommt, ist die Auftragnehmerin berechtigt, nach ihrer Wahl eine ihr bekannte Webseite oder den Social Media Account des Auftraggebers als Zielseite zu verwenden. Die Auftragnehmerin hat auch in diesem Fall diese Seiten nicht inhaltlich zu prüfen und der Auftraggeber haftet für deren Rechtmäßigkeit.
  • Selbiges gilt für die Login Daten, welche für die jeweiligen Online-Werbemaßnahmen zur Verfügung gestellt werden müssen, sollte dies erforderlich sein.
  • Der Auftraggeber übernimmt mit Freigabe der durch die Auftragnehmerin für ihn erstellten Werbemittel und/oder Websites (auch bei Miete gemäß Ziffer 5.5.1), Unternehmensclips, Social Media Auftritte und anderer Kreativleistungen die Verantwortung für deren inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit, insbesondere deren Wettbewerbs- und urheberrechtliche Unbedenklichkeit, soweit die Auftragnehmerin nicht schriftlich die Verantwortung für bestimmte Elemente der Kreativleistung übernommen hat. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin insofern von eventuellen Ansprüchen Dritter sowie von sämtlichen der Auftragnehmerin hierdurch entstehenden Kosten frei. Eine Haftung für die in einer Imagewerbung enthaltenen Sachaussagen über die Produkte und Leistungen des Auftraggebers trifft die Auftragnehmerin in keinem Fall, der Auftragnehmerin obliegt insofern keine Prüfpflicht. Die Auftragnehmerin wird jedoch auf Risiken hinweisen, die ihr bei der Vorbereitung und Erstellung der Kreativleistung bekannt werden. Für die von der Auftragnehmerin allein eingebrachte Fotos, Bilder, Logos und Designs trägt diese die urheberrechtliche Verantwortung.
  • Der Auftraggeber bevollmächtigt die Auftragnehmerin, soweit dies Teil der beauftragten Leistung ist (z.B. zum Zwecke der Übermittlung und Veröffentlichung der Unternehmensdaten und ggfs. Unternehmensclips gegenüber Verzeichnissen, Einrichten eines bzw. Optimierung eines bestehenden Google AdWords Kontos oder Social Media Auftritts), im Namen des Auftraggebers aufzutreten. Soweit bestimmte Verzeichnisse/soziale Netzwerke/Google AdWords nach Übermittlung der Untemehmensdaten oder Einrichtung eines Kontos/Profils eine Mitwirkungshandlung des Auftraggebers (z.B Aktivierungslink, Eintragung eines Codes in Webverzeichnis etc.) verlangen, um den Eintrag/das Konto/das Profil oder Teile davon final freizuschalten, ist dies allein die Pflicht des
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, jegliche Zugangsdaten, die er von der Auftragnehmerin erhält, gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Die Zugangsdaten sind so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist, um einen Missbrauch des Zuganges durch Dritte zu verhindern. Erhaltene Passwörter sind umgehend zu ändern.
  • Die Abwicklung der Buchung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt auch per E-Mail, zum Teil automatisiert. Der Auftraggeber hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm bei der Auftragnehmerin hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert

 

7                    Urheber- und Nutzungsrechte

 

  • Alle durch die Auftragnehmerin erbrachten Leistungen, auch Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Layouts und ähnliches unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Parteien vereinbaren, dass alle Leistungen dem Schutz der Bestimmungen des Urheberrechts unterliegen, auch wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, wie z.B. die notwendige Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Insbesondere wird in einem solchen Fall die Anwendbarkeit der §§ 31 ff. und §§ 97 ff UrhG
  • Die Werke der Auftragnehmerin dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem bestimmungsgemäßen Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars. Wiederholungsnutzungen (Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der ausdrücklichen Einwilligung der Auftragnehmerin. Dies gilt für die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte entsprechend. Über den Umfang der Nutzung steht der Auftragnehmerin ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Auftragnehmerin.
  • Insbesondere wird dem Auftraggeber, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden ist, kein Quellcode überlassen. Ist die Überlassung des Quellcodes vereinbart, wird dem Auftraggeber nur ein einfaches Nutzungsrecht an diesem eingeräumt.
  • Der Auftraggeber überträgt der Auftragnehmerin alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Nutzungsrechte an den von ihm gelieferten Daten. Er versichert insoweit, die für die Erstellung des Leistungsgegenstandes erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Daten zu besitzen und erklärt, dass hierdurch Urheber- und Nutzungsrechte Dritter nicht verletzt werden. Er versichert ferner, dass die im Rahmen dieses Vertrages auf die Auftragnehmerin zu übertragenden Rechte nicht auf Dritte übertragen oder mit Rechten Dritter belastet sind. Vgl. hierzu auch Ziff. 3.

 

8                    Honorar und Zahlungsbedingungen

 

  • Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus den Vertragsunterlagen sowie den Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen. Für die Erstlaufzeit des Vertrages ergibt sich die Höhe der Vergütung aus den Vertragsunterlagen selbst. Verlängert sich der Vertrag nach Ziffer 14.2, so gelten ab Beginn der Vertragsverlängerung die zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Preise der Auftragnehmerin, welche sich den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen lassen, zzgl einer Grundgebühr von 200,00 € (monatlich) netto. Bei der Erstellung von Kreativleistungen werden Mehrleistungen gegenüber dem vereinbarten Leistungsumfang, insbesondere aufgrund nachträglicher Änderungs- oder Ergänzungswünsche

des Auftraggebers, nach den vereinbarten Vergütungssätzen, ersatzweise nach den zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preise berechnet.

  • Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden
  • Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind. Die Auftragnehmerin behält sich vor, Rechnungen elektronisch an den Auftraggeber zu versenden. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungslegung mit Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeingangs entscheidend. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen. Das Recht eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
  • Einmalige Kosten für Erstellungs- und Einrichtungskosten werden direkt nach Vertragsschluss in Rechnung gestellt.
  • Bei Zahlung per Lastschrift zieht die Auftragnehmerin den jeweils fälligen Betrag monatlich Soweit nichts abweichendes vereinbart wurde, ist der jeweilige Tag des Einzugs identisch mit dem Tag des Vertragsschlusses. Der Auftraggeber hat der Auftragnehmerin in diesem Falle ein gültiges SEPA Lastschriftmandat zu erteilen. Dies kann ebenfalls direkt im Online- Angebotsprozess erfolgen und ist in der Regel unabdingbare Voraussetzung des Vertragsschlusses. Beträge, die vom Auftraggeber mittels Lastschrift zum Einzug freigegeben werden, werden der Auftragnehmerin unmittelbar gutgeschrieben. Die Auftragnehmerin behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und im Falle einer negativen Bonitätsrückmeldung, sowie im Falle einer Rücklastschrift diese Zahlungsart oder den Dienst für den Auftraggeber zu sperren und bei wiederholten Zahlungsausfall eine komplette Abschlussrechnung zu erstellen. Mit dem SEPA Lastschriftmandat erteilt der Auftraggeber der Auftragnehmerin die Ermächtigung, den Einzug des entsprechenden Betrags vom angegebenen Bankkonto des Auftraggebers bei einem inländischen Kreditinstitut im Lastschriftverfahren durchzuführen. Wird eine per Lastschrift eingeleitete Einzahlung aus vom Auftraggeber/Kontoinhaber vertretbaren Gründen, wie z.B. fehlerhafter Angaben, Widerruf oder nicht vorhandener Deckung auf dem Ursprungskonto nicht ausgeführt, hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin die anfallenden Kosten, insbesondere Bankgebühren zu erstatten. Insbesondere behält sich die Auftragnehmerin insoweit vor, einen pauschalisierten Schadenersatz in Höhe von EUR 30,00 geltend zu machen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Änderung seiner Kontodaten unverzüglich mitzuteilen und auch bei einem Kontenwechsel ein SEPA Lastschriftmandat zu erteilen.
  • Bei Verzug des Auftraggebers mit Zahlungsverpflichtungen sowie bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die Auftragnehmerin berechtigt, auch vor und während der Laufzeit des Vertrags die (weitere) Durchführung des Vertrags ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Entgelts und vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu
  • Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, sofern der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt oder von der Auftragnehmerin anerkannt

 

9                    Termine, Fristen, Leistungshindernisse

 

  • Ein seitens des Auftraggebers gewünschter konkreter Liefertermin ist stets durch die Auftragnehmerin ausdrücklich zu bestätigen. Die Einhaltung fixer Termine und Fristen durch die Auftragnehmerin setzt voraus, dass alle Fragen geklärt und die Verpflichtungen des Auftraggebers rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt, insbesondere auch die vereinbarten Zahlungsbedingungen eingehalten worden sind sowie sämtliche vom Kunden beizubringen Informationen, Dateien, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig eingegangen sind. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt

  • Ist für die Leistung der Auftragnehmerin die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich, verlängert sich die Leistungs- oder Lieferzeit um die Zeit, die der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachgekommen Auch bei Verzögerungen aufgrund von Veränderungen der Anforderungen des Auftraggebers, unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware / Software), soweit sie der Auftragnehmerin nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, Probleme mit Produkten Dritter, verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
  • Werden seitens des Auftraggebers Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht lediglich geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und/oder Fristen, die nach dem ursprünglichen Vertragsgegenstand bestimmt wurden, ihre Gültigkeit.
  • Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen), höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation), Verzug bei Subunternehmern, Leistungsverzögerungen bei Fremdleistungen und Eingriffe von dritter Seite auf die Leistung, hat die Auftragnehmerin nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Auftragnehmerin, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Auftragnehmerin wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Verzug bei Subunternehmern, Leistungsverzögerungen bei Fremdleistungen und Eingriffe von dritter Seite unverzüglich anzeigen. Sind aus diesen Gründen Leistungs-/Lieferfristen nicht einzuhalten, begründet dies keinen Verzug.
  • Bei Leistungs-/Lieferungsverzug ist der Auftraggeber erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

 

10                Abnahme (bei werkvertraglichen Leistungen)

 

  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, die durch die Auftragnehmerin erbrachten Leistungen innerhalb von fünf Tagen abzunehmen, sobald diese die Fertigstellung schriftlich oder in Textform angezeigt und den Leistungsgegenstand übergeben Erfolgt innerhalb der Frist keine Erklärung der Abnahme, gilt die Abnahme als erfolgt, es sei denn, der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin über einen Mangel nach Ziffer 10.2 unterrichtet. Der ausdrücklichen Erklärung der Abnahme steht die durch schlüssiges Verhalten, zum Beispiel durch den Beginn der bestimmungsgemäßen Nutzung, erklärte Abnahme gleich.
  • Der Auftraggeber hat das Produkt bzw. die erbrachte Leistung unverzüglich nach Übergabe und soweit dies nach ordentlichem Geschäftsgang tunlich ist, zu Zeigt sich hierbei ein Mangel, hat der Auftraggeber die Auftragnehmerin hierüber unverzüglich zu informieren. Unterlässt der Auftraggeber diese Anzeige, so gilt das Produkt bzw. die erbrachte Leistung als genehmigt, sofern es sich nicht um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so hat die Anzeige durch den Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung zu erfolgen. § 377 HGB findet Anwendung.
  • Unwesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme. Ein unwesentlicher Mangel liegt vor, wenn die Funktion und Nutzbarkeit des Leistungsgegenstandes nach dem Vertragszweck nur unwesentlich oder gar nicht eingeschränkt
  • Fertiggestellte Teilleistungen sind, soweit abtrennbar, jeweils nach Anzeige der Fertigstellung und Übergabe durch die Auftragnehmerin vom Auftraggeber
  • Hat die Auftragnehmerin Subunternehmer mit der Erbringung von Teilleistungen beauftragt, teilt sie die Anzeige der Fertigstellung und Übergabe des Leistungsgegenstands durch den Subunternehmer dem Auftraggeber Nach Übergabe des vom Subunternehmer erbrachten Leistungsgegenstands an den Auftraggeber kann die Auftragnehmerin entsprechend Ziff. 10.1 die Abnahme durch den Auftraggeber verlangen.

11                Eigentumsvorbehalt

 

  • Die Auftragnehmerin behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr getätigten Leistungen (Website, Domain, Grafik etc.) bis zur vollständigen Zahlung vor
  • Unter Eigentumsvorbehalt stehende Produktedürfen nicht weiter veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben

 

12                Haftung

 

  • Die Auftragnehmerin haftet nur für grob fahrlässig und vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen. Hierbei ist die Haftung bei nicht vorsätzlichen Handlungen auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden
  • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet die Auftragnehmerin nicht. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
  • Unabhängig von einem Verschulden der Auftragnehmerin haftet diese nur bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie oder
  • Die Auftragnehmerin ist nicht für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich.
  • Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden (Fremdleistungen Dritter), übernimmt die Auftragnehmerin gegenüber dem Auftraggeber keinerlei
  • Mit der Abnahme durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für deren technische und funktionale Richtigkeit. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Leistungen entfällt jede Haftung der
  • Der Auftraggeber haftet allein für die abgenommenen Inhalte der Leistung und stellt sicher, dass darin weder Rechte Dritter (Marken-, Namen-, Urheber-, Datenschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild, etc.) verletzt werden, noch gegen bestehende Gesetze, sowie allgemein gültige Rechtsnormen verstoßen wird. Die Auftragnehmerin haftet nicht für die Richtigkeit von Sachaussagen über Produkte und Leistungen des
  • Jegliche Haftung der Auftragnehmerin für Ansprüche, die aufgrund der vertragsgemäßen Leistung von Dritten gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden, ist ausgeschlossen. Für den Fall, dass wegen der vertragsgemäßen Durchführung der Leistung die Auftragnehmerin selbst von Dritten in Anspruch genommen wird, hält der Auftraggeber sie schad- und klaglos. Der Auftraggeber hat der Auftragnehmerin finanzielle und sonstige Nachteile (immaterielle Schäden) zu ersetzen. Die Auftragnehmerin haftet auch nicht für Rechtsverletzungen Dritter aufgrund von Inhalten (z.B. Bilder, Texte), die der Auftraggeber ihr zur Erfüllung des Vertrags überlassen
  • Social-Media-Aktivitäten werden in der Öffentlichkeit gelegentlich negativ bewertet. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Garantie für eine positive Resonanz auf betreute Profile bzw. einzelne Beiträge. Sofern der Auftraggeber keine Freigabe der einzelnen durch die Auftragnehmerin erstellten Beiträge fordert, bemüht diese sich, relevante und hochwertige Beiträge zu veröffentlichen. Die inhaltliche Verantwortung verbleibt jedoch beim Auftraggeber. Entsprechend gilt dies bei der Beauftragung mit Werbemaßnahmen.
  • Die Auftragnehmerin bemüht sich, die durchgehende Erreichbarkeit ihrer Systeme sicher zu stellen, kann aber vorübergehende Ausfälle nicht ausschließen. Im Voraus angekündigte Wartungsarbeiten sind ebenfalls möglich. Beide Fälle begründen keine Haftung der Auftragnehmerin. Die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist

  • Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber der Auftragnehmerin ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

13                Datenschutz und Geheimhaltung

 

  • Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und Konditionsgefüge des jeweiligen Vertrages, bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse über den Geschäftsbetrieb des Vertragspartners und nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen. Diese Verpflichtung gilt auch für Mitarbeiter, Hilfspersonen und Subunternehmer beider Vertragsparteien. Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses
  • Die Auftragnehmerin versichert, Kundendaten nur zur Erfüllung des Vertragszwecks zu speichern und zu verarbeiten sowie sich im Rahmen der Bearbeitung von Kundendaten stets an die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz zu halten und auch im Übrigen ein Höchstmaß an Sorgfalt bei der Behandlung von Kundendaten aufzuwenden. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die der Auftraggeber vor dem Vertragsschluss zur Kenntnis nehmen

13.3          Durch den Abschluss und die Durchführung der Verträge über die Erbringung von Leistungen zur Verbesserung der Onlinepräsenz von Unternehmern stimmt der Auftraggeber der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner persönlichen Daten zu. Art und Umfang ergeben sich     aus             der Datenschutzerklärung der               Auftragnehmerin (https://stegios.de/datenschutzerklaerung/)

  • Die Parteien werden als vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und Programmcodes sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Der Aufraggeber wird allerdings darauf hingewiesen, dass es nach derzeitigem Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken, die online gestellt werden, zu

 

14                Laufzeit, Kündigungsfristen und Vertragsbeendigung

 

  • Der vertragliche Leistungszeitraum beginnt mit dem im Vertrag vereinbarten Termin und endet mit Ablauf der im Vertrag vereinbarten Laufzeit bzw. des festgelegten Enddatums. Dies gilt auch dann, wenn die Auftragnehmerin mit der Leistungserbringung noch nicht beginnen kann, da der Auftraggeber seinen Mitwirkungs-/Beistellpflichten noch nicht bzw. verspätet oder qualitativ ungenügend nachgekommen ist. Die Auftragnehmerin ist für den Zeitraum der hieraus resultierenden Verspätung von ihrer Leistungspflicht befreit. Die Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung des Entgelts bleibt in diesem Fall jedoch bestehen. Beginnt die tatsächliche Durchführung der Leistung erst nach dem vereinbarten Termin, ohne dass dies der Auftraggeber zu vertreten hat, beginnt der vertragliche Zeitraum erst mit dem tatsächlichen Beginn oder Liveschaltung und erstreckt sich auf die vereinbarte

  • Die Kündigungsfrist beläuft sich bei der Erstlaufzeit des Vertrages, mithin in den ersten drei Monaten des Vertrages, auf vier Wochen. Wird der Vertrag innerhalb der Erstlaufzeit nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag um 24 Monate. Endet die Erstlaufzeit eines Vertrages im laufenden Monat, verlängert sich der Vertrag erstmals bis zum Ende des Monats der Erstlaufzeit, sofern der Vertrag binnen der Erstlaufzeit nicht mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt wurde. Ab Beginn des neuen Monats beginnt die Vertragsverlängerung von 24 Monate. Eine Vertragsverlängerung endet damit immer, sofern nicht außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt, zum Ende eines Monats des Verlängerungszeitraums. Die Kündigung bedarf unabhängig davon, ob diese nach der Erstlaufzeit oder einer Vertragsverlängerung ausgesprochen wird, immer der Text – oder Schriftform. Die Kündigung ist zu richten an „Stegios UG, Cosimastr. 121, 81925 München und ist zu senden an kontakt@stegios.de. Der Vertrag verlängert sich jeweils immer um weitere 24 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende ordentlich gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

 

  • Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt und besteht für sich insbesondere dann, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug

 

15                Schlussbestimmungen

 

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland – unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Vertragssprache ist
  • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag oder um seine Wirksamkeit ist, soweit gesetzlich zulässig,
  • Die Auftragnehmerin speichert den Vertragstext und sendet dem Auftraggeber die Bestelldaten und ihre AGB per E-Mail zu. Die AGB können jederzeit auch hier auf dieser Seite eingesehen werden. Die vergangenen Bestellungen sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
  • Ist eine der vorangehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich insoweit, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten

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